Botschaft betreffend das Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf

89.002

Botschaft
betreffend das Wiener Übereinkommen
über Verträge über den internationalen Warenkauf
vom 11. Januar 1989

Sehr geehrte Herren Präsidenten,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Genehmigung des am 11. April 1980 in Wien abgeschlossenen Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

11. Januar 1989

im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Delamuraz
Der Bundeskanzler: Buser



Übersicht

In unserer Wirtschaft ist die Anzahl abgeschlossener Kaufverträge mit internationalem Element konstant sehr hoch. Der grenzüberschreitende Warenverkehr bringt neben zahlreichen Vorteilen auch einige Probleme. Die Frage, welcher Rechtsordnung solche Geschäfte unterliegen, ist je nach den Umständen nicht immer einfach zu beantworten.

Die Bestrebungen zur Vereinheitlichung des internationalen Warenkaufs sind schon alt. Eine erste wissenschaftliche Bearbeitung erfuhr dieses Thema im Rahmen des Internationalen Instituts für die Vereinheitlichung des Privatrechts in Rom (UNIDROIT) zu Beginn der dreissiger Jahre. Die darauffussenden Haager Einheitlichen Kaufgesetze von 1964 brachten nicht den erhofften Durchbruch, so dass die UNO-Kommission für internationales Handelsrecht (United Nations Commission on international Trade Law, UNCITRAL) dieses Problem gegen Ende der sechziger Jahre erneut aufgriff. Nach längeren Vorarbeiten auf der Basis der Haager Einheitlichen Kaufgesetze konnte am 11. April 1980 an einer diplomatischen Konferenz in Wien das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf verabschiedet werden. Die positive Aufnahme, die das Übereinkommen bisher in zahlreichen Staaten erfahren hat, erlaubt die Annahme, dass es einen sehr grossen Geltungsbereich erlangen wird. Das Übereinkommen wurde bisher von 21 Staaten unterzeichnet, 17 haben es ratifiziert, so dass es am 1. Januar 1988 in Kraft getreten ist. Das grosse Interesse, das dieses Übereinkommen in in- und ausländischen Kreisen von Wirtschaft und Wissenschaft erfahren hat, veranlasst den Bundesrat, der Bundesversammlung dessen Ratifizierung zu beantragen.

Fortsetzung

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